Präsidium
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Ältestenrat
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Plenum
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Geschäftsordnungsausschuss
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Hauptausschuss
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Ausschuss für Grundsatzfragen
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Ausschuss für Organisation des Bundes
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Ausschuss für Organisation des Bundes
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Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege
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Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung
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Ausschuss für Finanzfragen
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Ausschuss für Wahlrechtsfragen
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Ausschuss für das Besatzungsstatut
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Fünferausschuss
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Siebenerausschuss
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Allgemeiner Redaktionsausschuss
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Das Präsidium des Parlamentarischen Rats setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern sowie den Schriftführern. In der konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rats am 1. September 1948 werden der Präsident und die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden vom Plenum gewählt. Der Präsident beruft die Plenumssitzungen ein und leitet sie. Darüber hinaus führt er den Schriftverkehr des Parlamentarischen Rats. Die Besetzung der Ämter der vier Schriftführer erfolgt in der 2. Plenarsitzung am 8. September 1948. Ihre Aufgabe ist es, den amtierenden Sitzungspräsidenten während der Sitzungen zu unterstützen. So verlesen sie Schriftstücke, führen die Rednerlisten und zählen bei Abstimmungen die Stimmen. Das Präsidium übt das Hausrecht in der Pädagogischen Akademie aus und legt dem Hauptausschuss den Entwurf des Haushaltsplans für den Parlamentarischen Rat vor.
CDU: Konrad Adenauer (Präsident) Helene Weber (Schriftführerin) SPD: Adolph Schönfelder (Erster Stellvertretender Vorsitzender) Jean Stock (Schriftführer) FDP : Max Becker (Schriftführer) Hermann Schäfer (Zweiter Stellvertretender Vorsitzender) Zentrumspartei: Helene Wessel (Schriftführerin) |
Bereits unmittelbar vor der konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rats am 1. September 1948 wird in einer interfraktionellen Besprechung die Einrichtung eines Ältestenrats beschlossen. Er bildet sich aus dem Präsidenten des Parlamentarischen Rats, dem Ersten und dem Zweiten Stellvertreter sowie den Fraktionsvorsitzenden der Parteien. Zu den Beratungen kommen auch die Vorsitzenden der Ausschüsse hinzu. Aufgabe des Ältestenrats ist die Unterstützung des Präsidiums. Im Verlauf weitet sich die Tätigkeit des Ältestenrates aber auch auf inoffizielle Absprachen aus. Diese Absprachen sind für die Fraktionen bindend. Die letzte Sitzung des Ältestenrats findet unmittelbar vor der Unterzeichung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 statt.
CDU: Konrad Adenauer Heinrich Rönneburg (ab Februar 1949 ersetzt durch: Theophil Heinrich Kaufmann) Adolf Süsterhenn Robert Lehr CSU: Anton Pfeiffer SPD: Rudolf-Ernst Heiland Carlo Schmid Adolph Schönfelder Jean Stock FDP : Thomas Dehler Theodor Heuss Hermann Schäfer DP: Hans-Christoph Seebohm KPD: Max Reimann Zentrumspartei: Johannes Brockmann |
Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten. Die CDU erhält 19 Sitze, die CSU acht. Beide Parteien schließen sich zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen. Die SPD erhält ebenfalls 27 Sitze. Fünf entfallen auf die FDP, je zwei auf KPD, DP und die Zentrumspartei. Im Verlauf der Tätigkeit des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt. Bereits zu Beginn kommen fünf Vertreter Berlins mit beratender Stimme hinzu. Dies ist dem Sonderstatus Berlins geschuldet. Die ehemalige Reichshauptstadt wurde im Zuge der Besetzung Deutschlands durch die alliierten Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich in vier Sektoren geteilt und einer gemeinsamen Verwaltung der Alliierten unterstellt.
In insgesamt zwölf Sitzungen werden die Arbeitsergebnisse der Fachausschüsse debattiert. In der 10. Plenarsitzung am 8. Mai 1949 stimmen die Abgeordneten dem Grundgesetzentwurf zu. Am 10. Mai 1949 wird in der 11. Plenarsitzung ein Wahlgesetz zur Wahl des ersten Deutschen Bundestags und der Bundesversammlung angenommen sowie die Stadt Bonn zum vorläufigen Sitz der Bundesorgane bestimmt. Die Unterzeichung des Grundgesetzes erfolgt am 23. Mai 1949 in der 12. Sitzung. |
Bereits vor der offiziellen Konstituierung des Parlamentarischen Rats beschließen die Parteien in einer interfraktionellen Besprechung die Bildung eines Geschäftsordnungsauschusses. Schon am 2. September 1948 beginnen die Mitglieder ihre Arbeit an einer Geschäftsordnung, die den formellen Ablauf der Beratungen regeln soll. Am 22. September 1948 wird die Geschäftsordnung vom Plenum angenommen. Damit ist die Aufgabe des Ausschusses nach vier Sitzungen erfüllt.
Vorsitzender: Adolph Schönfelder (SPD) CDU: Theophil Heinrich Kaufmann Paul de Chapeaurouge CSU: Kaspar Seibold SPD: Ludwig Bergsträsser Gustav Zimmermann FDP : Hermann Schäfer DP: Hans-Christoph Seebohm KPD: Hugo Paul (am 7. Oktober 1948 ersetzt durch: Heinz Renner) Zentrumspartei: Helene Wessel (ab 2. September 1948 vertreten durch: Johannes Brockmann) |
Die Aufgabe des Hauptausschusses ist, die Arbeit der einzelnen Fachausschüsse zu koordinieren. Daher beginnt er erst am 11. November 1948 mit seinen Beratungen, obwohl er sich bereits am 15. September 1948 konstituierte. Im Gegensatz zu den nicht-öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse sind die Beratungen des Hauptausschusses ab dem 11. November 1948 presse-öffentlich. In vier Lesungen erarbeitet er den Entwurf eines Grundgesetzes. Seine letzte Sitzung findet am Tag nach der Abstimmung über das Grundgesetz im Plenum, am 9. Mai 1949, statt.
Vorsitzender: Carlo Schmid (SPD) CDU: Konrad Adenauer Heinrich von Brentano Theophil Heinrich Kaufmann Robert Lehr Heinrich Rönneburg (am 11. November 1948 ersetzt durch: Hermann von Mangoldt) Adolf Süsterhenn CSU: Wilhelm Laforet Anton Pfeiffer SPD: Otto Heinrich Greve Friedrich Maier Walter Menzel Adolph Schönfelder Josef Seifried (am 14. Oktober 1948 ersetzt durch: Jean Stock) Friedrich Wolff Gustav Zimmermann FDP : Thomas Dehler Theodor Heuss DP: Hans-Christoph Seebohm KPD: Max Reimann Zentrumspartei: Johannes Brockmann |
Der Ausschuss für Grundsatzfragen konstituiert sich am 15. September 1948. In insgesamt 36 Sitzungen beraten die Mitglieder bis zum 27. Januar 1949 über die Präambel und die völkerrechtlichen Verhältnisse des Bundes, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Grundrechte. Im Zentrum der Diskussion stehen die Formulierung der Präambel, die Gestaltung der Bundesflagge und die Ländergrenzen. Ebenso wird über den Grundrechtskatalog heftig debattiert, insbesondere über die Gleichberechtigung, die Kriegsdienstverweigerung und das Asylrecht.
Vorsitzender: Herrmann von Mangoldt (CDU) CDU: Josef Schrage Helene Weber CSU: Karl Sigmund Mayr Anton Pfeiffer SPD: Ludwig Bergsträsser Friederike Nadig Carlo Schmid Hans Wunderlich Georg August Zinn Otto Suhr (beratend) FDP : Theodor Heuss DP: Wilhelm Heile |
sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege
(sogenannter Kombinierter Ausschuss) Am 15. September 1948 konstituiert sich der Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Ursprünglich sind hierfür zwei eigenständige Ausschüsse vorgesehen. Diese Teilung wird nach 16 gemeinsamen Sitzungen am 20. Oktober 1948 durchgeführt. Der Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege tagt noch zehn Mal, die Mitglieder des Ausschusses für Organisation des Bundes kommen noch weitere 16 Mal zusammen. Vorsitzender: Robert Lehr (CDU) CDU: Paul de Chapeaurouge Hermann Fecht Albert Finck Carl Schröter Felix Walter Ernst Wirmer CSU: Josef Schwalber SPD: Rudolf Katz Friedrich Löwenthal Willibald Mücke Hermann Runge Carlo Schmid (ab Oktober 1948 ersetzt durch: Otto Heinrich Greve bzw. Rudolf-Ernst Heiland) Elisabeth Selbert Friedrich Wilhelm Wagner Georg August Zinn FDP : Max Becker Thomas Dehler DP: Wilhelm Heile Zentrumspartei: Johannes Brockmann |
Der Ausschuss für Organisation des Bundes konstituiert sich am 15. September 1948 und bildet gemeinsam mit dem Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege den Kombinierten Ausschuss. In der 16. Sitzung am 20. Oktober 1948 erfolgt die Teilung. Der Ausschuss für Organisation des Bundes tagt so bis zum 20. Januar 1949 weitere 16 Mal. Der Ausschuss berät über die Organisation des zukünftigen Staats. Schwerpunkte sind hierbei die Bildung und Zuständigkeiten der Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung.
Vorsitzender: Robert Lehr (CDU) CDU: Hermann Fecht Albert Finck Felix Walter CSU: Josef Schwalber SPD: Otto Heinrich Greve Rudolf Katz Hermann Runge Willibald Mücke Karl Kuhn FDP : Thomas Dehler Zentrumspartei: Johannes Brockmann |
Der Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege konstituiert sich am 15. September 1948 und bildet gemeinsam mit dem Ausschuss für Organisation des Bundes den Kombinierten Ausschuss. In der 16. Sitzung am 20. Oktober 1948 erfolgt die Teilung. Die Ausschüsse tagen nun getrennt weiter. Bis zum 11. Januar 1949 berät der Ausschuss in weiteren zehn Sitzungen über die Ausgestaltung des Rechtsstaats. Im Zentrum stehen Fragen der Rechtsprechung, der Gerichtsorganisation, der Stellung der Richter im Verfassungsgefüge, die Einrichtung einer Bundesverfassungsgerichtsbarkeit und die Abschaffung der Todesstrafe.
Vorsitzender: Georg August Zinn (SPD) CDU: Walter Strauß Paul de Chapeaurouge Ernst Wirmer CSU: Wilhelm Laforet SPD: Friedrich Wilhelm Wagner Friedrich Löwenthal Elisabeth Selbert FDP : Max Becker DP: Wilhelm Heile |
In insgesamt 21 Sitzungen zwischen dem 15. September und dem 7. Dezember 1948 berät der Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung über die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen, die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung.
Vorsitzender: Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) CDU: Adolf Blomeyer Walter Strauß CSU: Josef Ferdinand Kleindinst Wilhelm Laforet SPD: Hannsheinz Bauer Adolf Ehlers Fritz Hoch Ernst Reuter (beratend) FDP : Hans Reif Zentrumspartei: Helene Wessel |
Am 15. September 1948 konstituiert sich der Ausschuss für Finanzfragen. Die Einrichtung dieses Ausschusses war zunächst umstritten. Vorgeschlagen wurde eine Anbindung als Unterausschuss an den Ausschuss für Zuständigkeitsfragen. Da aber die Arbeit an den grundsätzlichen Fragen nicht durch finanzielle Überlegungen beeinflusst werden sollte, wird die Konstituierung als selbständiger Ausschuss vorgezogen. Bis zum 7. April 1949 beraten die Mitglieder in insgesamt 20 Sitzungen über das Finanz- und Steuersystem der zukünftigen Bundesrepublik.
Vorsitzender: Paul Binder (CDU) (ab 7. April 1949: Theophil Heinrich Kaufmann) CDU: Heinrich von Brentano (ab 7. April 1949) Robert Lehr (ab 7. April 1949) Lambert Lensing (scheidet am 7. April 1949 aus) CSU: Karl Sigmund Mayr (scheidet am 7. April 1949 aus) Kaspar Gottfried Schlör SPD: Otto Heinrich Greve Walter Menzel Jean Stock Friedrich Wolff Otto Suhr (beratend) FDP : Hermann Höpker Aschoff DP: Hans-Christoph Seebohm |
Die Einrichtung des Ausschusses für Wahlrechtsfragen ist von Beginn an umstritten. Diskutiert wird, ob der Parlamentarische Rat legitimiert sei, ein Wahlgesetz zu erlassen. Die Vertreter der Westalliierten sprechen ihm diese Kompetenz ab und bestehen auf eine Trennung von Grundgesetz und Wahlgesetz. Dennoch tritt der Ausschuss am 15. September 1948 auf Mehrheitsbeschluss des Plenums zur ersten von insgesamt 25 Sitzungen zusammen. Begründet wird dies mit der Besonderheit des Parlamentarischen Rats: Es existiere kein anderes Gremium, dem diese Kompetenz übertragen werden könne. Der Ausschuss für Wahlrechtsfragen tagt bis zum 5. Mai 1949.
Vorsitzender: Max Becker (FDP ) CDU: Theophil Heinrich Kaufmann Josef Schrage Carl Schröter Felix Walter (ab Februar 1949 ersetzt durch: Adolf Kühn) CSU: Gerhard Kroll (am 2. Dezember 1948 ersetzt durch: Adolf Blomeyer) SPD: Jean Stock Walter Menzel Georg Diederichs Rudolf-Ernst Heiland FDP: Max Becker KPD: Max Reimann |
Der Ausschuss für das Besatzungsstatut tritt nach seiner Konstituierung am 15. September zu vier weiteren Sitzungen zusammen. Das Besatzungsstatut liegt zu Beginn der Beratungen des Parlamentarischen Rats noch nicht vor. Es wird dem Präsidenten des Parlamentarischen Rats erst am 10. April 1949 bekannt gegeben. Die letzte Sitzung des Ausschusses findet am 12. April 1949 statt.
Vorsitzender: Carlo Schmid (SPD) CDU: Paul Binder Walter Strauß Paul de Chapeaurouge Heinrich von Brentano CSU: Gerhard Kroll SPD: Georg Diederichs Friedrich Wilhelm Wagner Fritz Eberhard Georg August Zinn Paul Löbe (beratend) FDP : Hermann Schäfer KPD: Hugo Paul (am 8. Oktober 1948 ersetzt durch: Heinz Renner) DP: Hans-Christoph Seebohm (nicht stimmberechtigt) |
Am 26. Januar 1949 bildet sich der interfraktionelle Fünferausschuss. Seit der Konstituierung des Parlamentarischen Rats finden immer wieder interfraktionelle Besprechungen statt, die außerhalb der offiziellen Ausschussarbeiten stehen. Mit der Einrichtung des Fünferausschusses werden diese unregelmäßigen Besprechungen institutionalisiert. Die kleineren Fraktionen der KPD, DP und der Zentrumspartei sind nicht vertreten. Der Fünferausschuss soll die zu Beginn des Jahrs 1949 festgefahrenen Arbeiten am Grundgesetz wieder voran bringen. Am 28. Februar 1949 legt der Fünferausschuss einen Entwurf vor, der aber von den Westalliierten am 2. März 1949 zurückgewiesen wird. Der Fünferausschuss tritt nicht mehr zusammen.
CDU: Heinrich von Brentano Theophil Heinrich Kaufmann SPD: Walter Menzel Carlo Schmid FDP : Hermann Schäfer (je nach Beratungsgegenstand vertreten durch: Thomas Dehler, Theodor Heuss, Hermann Höpker Aschoff) |
Der interfraktionelle Siebenerausschuss konstituiert sich am 3. März 1949. Anders als dem Fünferausschuss - gebildet aus Vertretern der CDU, SPD und FDP - gehören ihm auch je ein Vertreter der DP und der Zentrumspartei an. Am 2. März 1949 legen die Westalliierten ein Memorandum vor, in dem sie den Grundgesetzentwurf des Fünferausschusses kritisieren. Die Aufgabe des Siebenerausschusses besteht darin, diese Kritikpunkte auszuräumen. Die Westalliierten lehnen den entwickelten Kompromissentwurf aber am 25. März 1949 ebenfalls ab. Zum letzten Mal treffen sich die Mitglieder des Ausschusses am 6. April 1949.
CDU: Heinrich von Brentano Theophil Heinrich Kaufmann SPD: Walter Menzel Carlo Schmid FDP : Hermann Schäfer (je nach Beratungsgegenstand vertreten durch: Thomas Dehler, Theodor Heuss, Hermann Höpker Aschoff) DP: Hans-Christoph Seebohm Zentrumspartei: Johannes Brockmann |
Der Allgemeine Redaktionsausschuss bildet sich am 2. November 1948. Er soll die bisher geleistete Arbeit der Fachausschüsse sichten und in einem Entwurf vereinen. Dieser Entwurf dient dem Hauptausschuss als Grundlage für die erste Lesung des Grundgesetzes. Im weiteren Verlauf nimmt der Redaktionsausschuss auch die in den jeweils vorangegangenen Lesungen im Hauptausschuss erarbeiteten Änderungen in die Entwürfe mit auf. Dabei geht die Arbeit des Redaktionsausschusses an etlichen Punkten über rein redaktionelle Korrekturen hinaus. Am 2. Mai 1949 findet die letzte Sitzung des Redaktionsausschusses statt. Dessen letzter Entwurf wird am 5. und 6. Mai 1949 in den Hauptausschuss eingebracht und in vierter Lesung angenommen.
Heinrich von Brentano (CDU), ab Mai 1949: Hermann von Mangoldt (CDU) Thomas Dehler (FDP) Georg August Zinn (SPD) |