Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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HERMANN FECHT (CDU)
im Parlamentarischen Rat
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Hermann Fecht
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Im Sommer 1948 wird Hermann Fecht vom Badischen Landtag in den Parlamentarischen Rat entsandt. Er ist Mitglied des Ausschusses für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung des Ausschusses für Organisation des Bundes. Häufig nimmt er als stellvertretendes Mitglied an den Sitzungen des Hauptausschusses teil. Er zählt zu den ausgewiesenen Verfassungsexperten der CDU/CSU-Fraktion. Neben seiner Rolle als Abgeordneter des Parlamentarischen Rats wechselt er gelegentlich aber auch in die eines Regierungsmitglieds. Als badischer Justizminister bringt er Forderungen der badischen Landesregierung gegenüber dem Parlamentarischen Rat vor. Seine Beiträge in den Ausschüssen des Parlamentarischen Rats werden vor allem von praktischen, administrativen Erfahrungen geleitet, wobei er gerne auf Beispiele aus der badischen Verfassungsentwicklung und aus dem Reichsrat zurückgreift. Dabei setzt er sich für einen bei der Gesetzgebung voll gleichberechtigten Bundesrat und eine reine Landesfinanzverwaltung ein, ohne dass sein Interesse auf diese Themen beschränkt bleibt. Aus gesundheitlichen Gründen legt Fecht Anfang März 1949 sein Mandat nieder. Für ihn rückt Anton Hilbert (CDU) nach.

Geboren am 20. Mai 1880 in Bretten, gestorben am 4. Februar 1952 in Baden-Baden, evangelisch.

Hermann Fecht entstammt einer höheren badischen Beamtenfamilie. 1898 Abitur in Baden-Baden. Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Berlin und Straßburg. 1902 Erste juristische Staatsprüfung, 1906 Zweites juristisches Staatsexamen. 1902 Promotion in Heidelberg. 1906 - 1918 im Badischen Ministerium des Innern tätig. Sommer 1918 Ernennung zum Stellvertretenden Bevollmächtigten des Großherzogtums Baden beim Bundesrat in Berlin, gleichzeitig mit der Leitung der wirtschaftlichen Vertretung des Großherzogtums beauftragt. 1919 - 1931 in gleicher Funktion für das Land Baden beim Reichsrat. 1931 - 1933 Leiter der Vertretung Badens beim Reich und Stimmführer des Landes im Reichsrat.

Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" 1933 vorzeitige und 1937 endgültige Versetzung in den Ruhestand. Während des Zweiten Weltkriegs zur Dienstleistung im Badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium herangezogen. November 1944 - Oktober 1945 ehrenamtlicher Leiter der Polizeidirektion Baden-Baden.

Nach Kriegsende Mitgründer der Badischen Christlich-Sozialen Volkspartei (BCSV) in Baden-Baden, die 1947 in CDU Baden umbenannt wird. 1946 - 1948 Mitglied des Stadtrats von Baden-Baden und der Kreisversammlung des Landkreises Rastatt und Stadt Baden. 1946 - 1947 Mitglied der Beratenden Landesversammlung Badens, dort Übernahme des Vorsitzes im Ausschuss für Verfassung und Rechtspflege, dem im Wesentlichen die Ausarbeitung der Landesverfassung obliegt. Februar 1947 Verfassungsentwurf Fechts, dessen Inhalt angesichts der absoluten Mehrheit der BCSV-Fraktion wesentlichen Einfluss für die im Mai 1947 in Kraft gesetzte Badische Landesverfassung gewinnt. 1947 - 1952 Mitglied des Badischen Landtags. 1948 - 1952 Justizminister und Stellvertretender Staatspräsident Badens. August 1948 Teilnehmer des Herrenchiemseer Verfassungskonvents.

Nachlass: Unveröffentlichte handschriftliche Memoiren im Generallandesarchiv, Karlsruhe; Nachlasssplitter im Staatsarchiv, Freiburg.