Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
zurück zur Übersicht
GERHARD KROLL (CSU)
im Parlamentarischen Rat
Biografie
Tondokumente
zurück
Gerhard Kroll
Weitere Informationen

Biografie
Haus der Geschichte
Liste der Mitglieder
Literatur
Objekte

Deutsches Rundfunkarchiv
Tondokumente
Im Sommer 1948 wird Gerhard Kroll für die CSU vom Bayerischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er gehört dort als Mitglied dem Ausschuss für Wahlrechtsfragen, in dem er zeitweise als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion auftritt, und dem Ausschuss für das Besatzungsstatut an. Er ergreift auch themenbezogen das Wort im Hauptausschuss und im Plenum. Zur Vorbereitung auf die Beratungen hat er zuvor eine umfangreiche Denkschrift verfasst (später veröffentlicht unter: Gerhard Kroll: Was ist der Staat?, München 1950). Er wendet sich darin sowohl entschieden gegen die Hybris staatlicher Gewalt als auch gegen die "häretische Lehre von der Volkssouveränität". Daher spricht er sich bei den Beratungen gegen jegliche Erwähnung des Volks als Träger der Staatsgewalt aus und wünscht eine ausschließliche Bezugnahme auf Gott vor allem in der Präambel. Er lehnt auch eine absolute Garantie der Kernwerte des Grundgesetzes, wie später in Art. 79 Abs. III GG formuliert, ab, da im Unterschied zu Gott kein Ratsmitglied unfehlbar sein könne. In der Wahl der Amtsträger sieht er einen Akt göttlicher "Designation", der allein bei einem einfachen Mehrheitswahlrecht zum Tragen komme. Bei der Schlussabstimmung am 8. Mai 1949 im Plenum lehnt Gerhard Kroll das Grundgesetz wegen der darin enthaltenen Bezugnahme auf die Idee der Volkssouveränität ab.

Geboren am 20. August 1910 in Breslau, gestorben am 10. November 1963 in Jerusalem, römisch-katholisch.

Gerhard Kroll wächst mit mehreren Geschwistern ohne Vater auf, da dieser bereits 1912 stirbt. 1929 - 1934 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Soziologie und Rechtsphilosophie. 1934 Promotion (Doktorarbeit u.a.verfasst in der "School of Economics", London). 1934 - 1936 Tätigkeit im Institut für Konjunkturforschung und bei der Firma Siemens & Halske. Persönliche Krise und Studium der Philosophie. Teilweise freiberuflich als Dozent in kirchlichen Bildungseinrichtungen tätig, 1938 - 1943 Anstellung als Wirtschaftsstatistiker in Berlin.

1943 - 1945 im Beschaffungswesen der Luftwaffe. Gegen Kriegsende Flucht nach Bamberg.

Nach dem Krieg maßgeblich an der Gründung der CSU in Ober- und Mittelfranken beteiligt. Sommer 1945 Verfasser der "Bamberger Denkschrift" als programmatische Grundlage der CSU in Nordbayern. Darin vertritt er ein betont antiaufklärerisches, ständisches, christlich-abendländisches Staats- und Gesellschaftsmodell. 1946 - 1947 Vorsitzender des CSU-Bezirks Oberfranken und gleichzeitig Vorstandsmitglied der Gesamtpartei. 1946 - 1948 Landrat in Staffelstein. 1946 - 1950 Abgeordneter des Bayerischen Landtags. Um 1950 Rückzug aus der aktiven Parteipolitik. 1949 - Anfang 1951 Generalsekretär des "Deutschen Instituts für Geschichte der nationalsozialistischen Zeit" in München (später in "Institut für Zeitgeschichte" umbenannt). 1951 Mitgründer der "Abendländischen Akademie" und Vorsitzender der "Abendländischen Aktion". Herausgeber der Zeitschrift "Neues Abendland". 1953 Rückzug aus den "abendländischen" Aktivitäten. Seither freiberufliche publizistische und gutachterliche Tätigkeiten. Schließlich Anstellung beim Bundesnachrichtendienst.

Nachlass: Archiv für Christlich-Demokratische Politik, Sankt Augustin; Nachlasssplitter im Archiv für Christlich-Soziale Politik, München.

19.1.1949
Gespräch
Willibald Mücke (SPD) und Gerhard Kroll (CSU):
Über die im Hauptausschuss gefällte Entscheidung, die die kommende Bundesregierung zur Regelung der Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen ermächtigt
(15´01)