Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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GEORG DIEDERICHS (SPD)
im Parlamentarischen Rat
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Georg Diederichs
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Im Sommer 1948 wird Georg Diederichs vom Niedersächsischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wahlrechtfragen, der neben den einschlägigen Regelungen des Grundgesetzes zusätzlich einen Vorschlag für ein Wahlgesetz zum ersten Deutschen Bundestag erarbeitet, und Mitglied des Ausschuss für das Besatzungsstatut. Gemeinsam mit dem hessischen FDP-Abgeordneten Max Becker trägt er in der stark umstrittenen Wahlrechtsfrage wesentlich zur Verständigung auf einen von der Mehrheit aus SPD, FDP, Zentrumspartei und KPD getragenen Kompromissvorschlag im Sinne eines personalisierten Verhältniswahlsystems bei.

Geboren am 2. September 1900 in Northeim, gestorben am 19. Juni 1983 in Laatzen bei Hannover.

Georg Diederichs wächst als Sohn des Rathausapothekers in Northeim auf. 1918 Abitur in Goslar. 1919 - 1921 praktische Apothekenlehre. 1922 - 1926 Doppelstudium der Pharmazie und der Volkswirtschaftslehre in Göttingen und Rostock. 1924 Pharmazeutisches Staatsexamen. Danach Übernahme der Leitung der väterlichen Apotheke. 1926 - 1930 Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), 1930 Übertritt zur SPD. Seit 1928 Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. 1930 Promotion in Göttingen zum Dr. rer. pol. 1930 Aufgabe der Apotheke, Umzug nach Hamburg. Als freier Mitarbeiter im Außendienst eines pharmazeutischen Unternehmens.

1934 feste Anstellung in Hamburg im Pharmabereich. Kontakte zu politischen Oppositionskreisen. Anfang 1935 Verhaftung wegen "illegaler Parteifortführung" und Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis, das er in Fuhlsbüttel absitzt. Danach im Januar 1936 Einlieferung in das Konzentrationslager Esterwege, jedoch einige Monate später Dank der Fürsprache seines Chefs wieder entlassen und Wechsel nach Berlin, wo er weiter, nunmehr unbehelligt, für sein Unternehmen tätig ist. Ab 1939 Soldat im Sanitätswesen.

August 1945 Rückkehr nach Northeim. Oktober 1945 Bürgermeister in Northeim. 1946 Landrat. Nach Bildung des Landes Niedersachsen als Vertreter der SPD in den von der britischen Militärregierung ernannten Landtag bestellt, dort Mitglied des Wahlrechtsausschusses. 1947 - 1974 Mitglied des Niedersächsischen Landtags, 1947 - 1955 stellvertretender Fraktionsvorsitzender, 1952 - 1955 Vorsitzender des Ausschusses für innere Verwaltung, wo er wesentlichen Einfluss auf die Neugestaltung der niedersächsischen Gemeindeverfassung nimmt. 1950 - 1954 Stellvertretender Vorsitzender des SPD-Bezirksvorstandes Hannover. 1955 - 1957 Vizepräsident des Niedersächsischen Landtags. 1957 - 1961 Landessozialminister. 1961 - 1970 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen.

Nachlass: Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv, Hannover.

10.5.1949
11. Sitzung
Georg Diederichs (SPD):
Zur Zweiten Lesung des Entwurfs eines Wahlgesetzes zum ersten Bundestag
(5´00)
10.5.1949
11. Sitzung
Georg Diederichs (SPD):
Zur Zweiten Lesung des Entwurfs eines Wahlgesetzes zum ersten Bundestag
(12´59)