Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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FELIX WALTER (CDU)
im Parlamentarischen Rat
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Felix Walter
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Im Sommer 1948 wird Felix Walter vom Württemberg-Badischen Landtag in den Parlamentarischen Rat entsandt. Er ist Mitglied im Ausschuss für Wahlrechtsfragen, im Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung im Ausschuss für Organisation des Bundes. Bei den Beratungen betont Walter besonders den Gesichtspunkt der Regierungsstabilität, die vor allem durch die Einführung eines konstruktiven Misstrauensvotums zu erreichen sei. Weiterhin tritt er für eine föderalistisch ausgestaltete Gesamtordnung ein. Obwohl grundsätzlich Anhänger des Bundesratsmodells ist er bemüht, den Anhängern des Senatsmodells entgegenzukommen.

Geboren am 19. September 1890 in Ludwigsburg, gestorben am 17. Februar 1949 in Stuttgart, römisch-katholisch.

Felix Walter studiert von 1908 - 1913 Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen und Berlin, 1913 Erstes Staatsexamen und 1917 Zweites Staatsexamen in Tübingen. 1917 - 1919 Justizdienst in Ulm und Stuttgart. 1919 - 1933 als höherer Beamter im Württembergischen Staatsministerium. Bereits seit früher Jugend, bedingt durch die politische Stellung seines Vaters als führender Landesparlamentarier und später durch seine Mitgliedschaft in der katholischen Studentenverbindung Alamannia Tübingen, Bekanntschaft mit maßgeblichen Mitgliedern der Zentrumspartei Württembergs, der er schließlich gleichfalls beitritt. 1924 - 1933 Vorsitzender der Zentrumspartei Groß-Stuttgart.

Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" wird Walter auf eine Stelle als Richter beim Landgericht Stuttgart versetzt. Eine drohende Entlassung kann aufgrund einer Intervention des Bischofs von Rottenburg abgewendet werden.

1945 wieder in der württembergischen Landesjustizverwaltung tätig. 1946 - 1949 Leiter der Verwaltungsabteilung im Landesjustizministerium Württemberg-Baden. 1945 Mitgründer der CDU. 1946 Wahl in die Verfassunggebende Landesversammlung von Württemberg-Baden, hier Stellvertretender Vorsitzender im Verfassungsausschuss. 1946 - 1949 Mitglied des Landtags von Württemberg-Baden. Bei den Beratungen zur Landesverfassung tritt er für die christlichen Grundlagen des Gemeinwesens und die Konfessionsschule ein.

Nachlass: Archiv für Christlich-Demokratische Politik, Sankt Augustin.