Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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THEODOR HEUSS (FDP)
im Parlamentarischen Rat
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Theodor Heuss
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Im Sommer 1948 wird Theodor Heuss vom Landtag Württemberg-Badens in den Parlamentarischen Rat gewählt. Dort übernimmt er den Vorsitz der FDP-Fraktion. Neben dem Ältestenrat gehört er als Mitglied dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Grundsatzfragen an und arbeitet im Fünferausschuss und im Siebenerausschuss mit. Unter seinem Einfluss nimmt die FDP im Rat häufig eine vermittelnde Position ein und trägt so wesentlich zu einer Verständigung über das Grundgesetz bei. Dabei überzeugt er durch seine dezidierten historischen und staatsrechtlichen Kenntnisse sowie seine geistvolle Rhetorik. Geradezu symbolische Bedeutung hat für ihn das freiheitliche Vorbild der Paulskirchenverfassung von 1849. Die Arbeiten am Grundgesetz will er als einen offenen Prozess gestalten. Regelmäßig berichtet er über das Bonner Geschehen in der "Rhein-Neckar-Zeitung". Zugleich gewinnt damit für ihn der "Gefühlswert" der Einzelformulierungen des Verfassungstexts besonderes Gewicht. So lehnt er von vornherein die Schaffung eines inhaltlichen Provisoriums, wie es etwa von Carlo Schmid (SPD) angestrebt wird, ab. Inhaltlich gilt sein Hauptinteresse der Präambel, der Staatssymbolik und den Grundrechten. Die Grundrechte sieht er ganz im Sinne der auf den Staat bezogenen Traditionen des deutschen Liberalismus ausschließlich als Hervorbringungen des Staats selbst. Sein Grundverständnis lässt viel Raum zum Kompromiss. Deshalb tragen zahlreiche der im Grundgesetz getroffenen Regelungen (Präambel, Name und Symbolik, Grundrechte, staatskirchenrechtliche Bestimmungen u.a.) in wesentlichen Elementen seine Handschrift. Auch lassen sich im Grundgesetz nur wenige Regelungen finden, die eine eindeutige Gegenposition zu seinen Auffassungen markieren.

Geboren am 31. Januar 1884 in Brackenheim bei Heilbronn, gestorben am 12. Dezember 1963 in Stuttgart, evangelisch.

Theodor Heuss wächst als Sohn eines württembergischen Regierungsbaumeisters in Brackenheim auf, 1890 Umzug der Familie nach Heilbronn. 1902 Abitur. 1902 - 1905 Studium der Nationalökonomie und weiterer Fächer in München und Berlin, 1905 Promotion in München. Vielfältige Kontakte zur Kulturszene, stark beeinflusst durch die politischen Ideen Friedrich Naumanns, politisches Engagement für den Linksliberalismus. 1905 - 1912 Mitarbeiter der von Friedrich Naumann herausgegebenen Wochenschrift "Die Hilfe". 1909 Gründungsmitglied des Schutzverbands deutscher Schriftsteller (1925 - 1926 Vorsitzender). 1910 - 1918 Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei. 1912 - 1917 Chefredakteur der "Neckar-Zeitung" in Heilbronn. Ab 1918 erneut in Berlin. 1918 - 1924 Geschäftsführer des Deutschen Werkbunds, ferner Redakteur der Wochenschrift "Deutsche Politik" (bis 1922). Schließt sich 1918 der Deutschen Demokratischen Partei (DDP, ab 1930 Deutsche Staatspartei) an. Ab 1920 Bezirksverordneter von Berlin-Schöneberg, 1929 - 1931 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung für Groß-Berlin. 1924 - 1928 und 1930 - 1933 Mitglied des Deutschen Reichstags. 1920 - 1933 Dozent an der Hochschule für Politik in Berlin, vielfältige publizistische Tätigkeit.

Obwohl Heuss dem Nationalsozialismus kritisch gegenübersteht, stimmt er am 23. März 1933, wenn auch widerwillig, dem "Ermächtigungsgesetz" zu. In der Folgezeit ohne regelmäßige berufliche Tätigkeit. Betätigt sich vor allem publizistisch und literarisch, schreibt zeitweise unter Pseudonym. Für den Lebensunterhalt sorgt hauptsächlich seine Ehefrau Elly Heuss-Knapp durch Tätigkeit in der Werbebranche. Herbst 1943 Übersiedlung von Berlin in den Raum Heidelberg. Lose Kontakte zum innerdeutschen Widerstand, von Goerdeler als künftiger Reichspressechef ausersehen.

1945 - 1949 Lizenzträger der Heidelberger "Rhein-Neckar-Zeitung". 1945 - 1946 Kultusminister von Württemberg-Baden. Parteipolitisch zunächst für eine Sammlung aller nicht-sozialistischen Kräfte der Mitte, erst später für eine selbständige liberale Partei. Januar 1946 Gründung der Demokratischen Volkspartei (DVP) in Stuttgart, im September 1946 wird Heuss zum Vorsitzenden der DVP in der amerikanischen Besatzungszone gewählt. 1947 - 1948 Vorsitzender der nur kurze Zeit bestehenden Demokratischen Partei Deutschlands aller vier Zonen (gemeinsam mit Wilhelm Külz). 1946 Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung Württemberg-Badens, 1946 - 1949 Mitglied des Württemberg-Badischen Landtags. Seit Anfang 1948 Honorarprofessor für politische Wissenschaften an der Technischen Hochschule in Stuttgart. Im Dezember 1948 zum FDP-Parteivorsitzenden gewählt (bis Herbst 1949). August 1949 Wahl in den Deutschen Bundestag, jedoch kurz darauf Mandatsverzicht und Niederlegung aller politischen Ämter nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. 1949 - 1959 Bundespräsident, als solcher sieht er es als seine Hauptaufgabe an, dem deutschen Volk wieder eine humanitäre geistige Grundlage zu geben und nach außen für neues Vertrauen zu werben.

Nachlass: Politischer Nachlass im Bundesarchiv, Koblenz; Publizistisch-literarischer Nachlass im Deutschen Literaturarchiv, Marbach; Kopien und weiteres Material im Archiv der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart.

15.9.1948
4. Sitzung
Theodor Heuss (FDP):
Zustimmungserklärung zu einer "Entschließung zu den Urteilen des russischen Militärgerichts in Berlin und zur Lage in der Ostzone"
(7´54)
20.10.1948
6. Sitzung
Theodor Heuss (FDP):
Aussprache über die Präambel (Ausschnitte)
(5´25)
24.11.1948
Rundfunkansprache
Theodor Heuss (FDP):
Die Arbeitsweise im Hauptausschuss
(3´41)
19.1.1949
Stellungnahme
Theodor Heuss (FDP):
Zu Elternrecht und Schulpolitik
(5´20)
9.2.1949
Stellungnahme
Theodor Heuss (FDP):
Zur Dritten Lesung des Grundgesetzentwurfs im Hauptausschuss
(3´36)
16.3.1949
Stellungnahme
Theodor Heuss (FDP):
Zur Frage eines Kompromisses mit den Besatzungsmächten bei der endgültigen Formulierung des Grundgesetzes
(4´53)
5.4.1949
Stellungnahme
Theodor Heuss (FDP):
Zur Note der in Washington tagenden Außenminister der Westmächte, in der der Parlamentarische Rat aufgefordert wird, den Empfehlungen der Militärgouverneure vom 2. März 1949 die gebührende Beachtung zu schenken
(5´28)
6.5.1949
9. Sitzung
Theodor Heuss (FDP):
Zweite Lesung des Entwurfs eines Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
(1´10)
8.5.1949
10. Sitzung
Theodor Heuss (FDP):
Dritte Lesung des Entwurfs eines Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Ausschnitte)
(6´08)