Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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ELISABETH SELBERT (SPD)
im Parlamentarischen Rat
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Elisabeth Selbert
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Deutsches Rundfunkarchiv
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Trotz ihrer hohen Qualifikation und der Fürsprache des SPD-Parteivorstands lehnen es die hessischen Sozialdemokraten im Sommer 1948 ab, Elisabeth Selbert in den Parlamentarischen Rat zu entsenden. Schließlich sorgt der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher dafür, dass sie als wichtigste weibliche Rechts- und Verfassungsexpertin der Partei vom Niedersächsischen Landtag ein Mandat erhält. In Bonn ist sie Mitglied des Ausschusses für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Ihr Hauptaugenmerk gilt zunächst Fragen der Staatsorganisation, speziell der Rechtspflege. Im Mittelpunkt steht für sie das Leitbild eines der demokratischen Verfassung gegenüber verantwortlichen Richters anstelle eines wertneutralen Gesetzesinterpreten. Als sich abzeichnet, dass die Gleichberechtigung der Frau nur als staatsbürgerliche Gleichheit garantiert werden soll, rückt diese in den Vordergrund ihres Wirkens. Ihr Vorschlag mit der klaren Formulierung "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird zunächst von der Mehrheit abgelehnt. Erst nach einer von ihr mitinitiierten Öffentlichkeitskampagne der Frauenorganisationen übernimmt der Hauptausschuss Mitte Januar 1949 ihren Vorschlag.

Geboren am 22. September 1896 in Kassel, gestorben am 9. Juni 1986 in Kassel, evangelisch.

Elisabeth Selbert, geb. Rohde, stammt aus einem kleinbürgerlich-mittelständischen Milieu. Nach dem Besuch der Mittelschule in Kassel seit 1913 Auslandskorrespondentin, seit Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 bei der Reichspost im mittleren Telegrafendienst. 1920 Heirat mit dem Buchdrucker Adam Selbert, einem aktiven Sozialdemokraten, unter dessen Einfluss sie sich 1918 der SPD anschließt. 1919 - 1927 Mitglied des Gemeindeparlaments von Niederzwehren bei Kassel. Nach der Geburt zweier Söhne 1926 Externenabitur. Danach Studium der Rechtswissenschaft in Marburg an der Lahn und in Göttingen. 1929 Erstes Juristisches Staatsexamen. 1930 Promotion zum Ehe- und Familienrecht in Göttingen. Herbst 1934 Assessorexamen, anschließend Rechtsanwältin in Kassel. Oktober 1943 Totalausbombung, 1944 Umzug nach Melsungen.

Nach Kriegsende Fortsetzung der Anwaltstätigkeit in Kassel. Aktiv am Wiederaufbau der SPD und der Arbeiterwohlfahrt beteiligt. Ab 1945 im SPD-Bezirksvorstand, ab 1946 im SPD-Parteivorstand. 1946 - 1952 Mitglied der Kasseler Stadtverordnetenversammlung.
1946 Abgeordnete der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessens, persönliche Schwerpunkte: Neugestaltung der Rechtspflege und der Wirtschaftsordnung. 1946 - 1958 Mitglied des Hessischen Landtags. Ihre Bemühungen um ein Bundestagsmandat und um hohe Richterämter scheitern nicht zuletzt an innerparteilichen Widerständen. 1958 endgültiger Rückzug aus allen Ämtern. Danach widmet sie sich weiter der Anwaltstätigkeit. Durch die Frauengeschichtsforschung der 1980er Jahre wird ihr Wirken umfassend aufgearbeitet. Kein anderes Mitglied im Parlamentarischen Rat hat auch nur annähernd so viel literarische Aufmerksamkeit gefunden, wie die Rechtsanwältin aus Kassel.

Nachlass: Archiv der deutschen Frauenbewegung, Kassel.

19.1.1949
Rundfunkansprache
Elisabeth Selbert (SPD):
Zu den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 18. Januar 1949 zur Gleichberechtigung der Frau
(10´39)