Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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FRIEDRICH WILHELM WAGNER (SPD)
im Parlamentarischen Rat
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Friedrich Wilhelm Wagner
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Als Mitglied des Parlamentarischen Rats, in den er im Sommer 1948 vom Rheinland-Pfälzischen Landtag gewählt wird, übernimmt Friedrich Wilhelm Wagner den Vorsitz im Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung. Ferner gehört er sowohl dem Ausschuss für das Besatzungsstatut als auch dem Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege an, nach dessen Teilung dem Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Er beteiligt sich auch rege als stellvertretendes Mitglied an den Beratungen des Hauptausschusses. Überliefert ist seine souveräne Leitung der Sitzungen des Ausschusses für Zuständigkeitsabgrenzung. Inhaltlich vertritt Wagner in der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eine unitarische Grundtendenz und ist zusammen mit seinem sozialdemokratischen Mitstreiter Fritz Hoch im Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung Hauptgegenspieler der beiden CSU-Vertreter Wilhelm Laforet und Josef Ferdinand Kleindinst. Als einer seiner größten persönlichen Erfolge kann er die Abschaffung der Todesstrafe (Art. 102 GG) für sich verbuchen, für die er in einer stark beachteten Rede im Hauptausschuss eintritt.

Geboren am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein, gestorben am 17. März 1971 in Ludwigshafen, freireligiös.

1917 tritt Friedrich Wilhelm Wagner während seines Jurastudiums in die SPD ein, seit 1921 Mitglied des SPD-Bezirksvorstands Pfalz, 1927 - 1933 Zweiter Vorsitzender. Seit 1922 Rechtsanwalt in Ludwigshafen. Gerät 1923 als einer der Hauptbeteiligten an der "Pfalzaktion" in den Verdacht separatistischer Bestrebungen zugunsten der Franzosen. 1930 - 1933 Reichstagsabgeordneter, 1931 - 1933 Stadtrat in Ludwigshafen.

März 1933 Verhaftung, Flucht aus dem Gefängnis Frankenthal in das westliche Ausland. Nach Zwischenstationen in der Schweiz und im Saarland seit Anfang 1935 in Frankreich. Eröffnung eines auf Asylangelegenheiten spezialisierten Anwaltsbüros in Straßburg. Zahlreiche Kontakte zu deutschen Exilorganisationen, dabei aktive Mitarbeit u.a.in der Zentralvereinigung der deutschen Emigranten. April 1941 Ausreise nach New York. Dort nach anfänglicher Arbeitslosigkeit als Bibliothekar an der "Rand School of Social Science". Beteiligung an zahlreichen Exil-Aktivitäten, u.a. im Rahmen des "German-American Council for Liberation of Germany from Nazism", der "Association of Free Germans" und der "German Labor Delegation". Hält enge Kontakte zu dem gleichfalls in New York im Exil lebenden Rudolf Katz (SPD).

Ab März 1947 Rechtsanwalt in Ludwigshafen. 1948 - Mitte der 1950er Jahre Präsident der Pfälzischen Anwaltskammer. 1947 - 1961 Mitglied des SPD-Bezirksvorstands Pfalz und Leitung des SPD-Unterbezirks Ludwigshafen. 1947 - 1949 Abgeordneter des Rheinland-Pfälzischen Landtags, 1948 - 1961 in der SPD-Stadtratsfraktion, 1949 - 1961 Mitglied des Deutschen Bundestags. Ende 1961 - Herbst 1967 Richter am Bundesverfassungsgericht, Vizepräsident und Vorsitzender des Zweiten Senats als Nachfolger von Rudolf Katz (SPD).

Nachlass: Stadtarchiv Ludwigshafen.