Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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FRITZ HOCH (SPD)
im Parlamentarischen Rat
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Fritz Hoch
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Im Sommer 1948 wird Fritz Hoch vom Hessischen Landtag als Vertreter der SPD ernannt. Er gehört dem Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung und dem erst nach Abschluss der Arbeiten eingesetzten Überleitungsausschuss an. Zusammen mit Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) aus Ludwigshafen leistet er im Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung für die SPD die Hauptarbeit. Neben Verwaltung und Gesetzgebung zählen Fragen des Berufsbeamtentums zu seinen Interessensschwerpunkten. Als einstiger preußischer Verwaltungsbeamter verkörpert Hoch Wesenszüge preußisch bestimmter Verwaltungskultur, die eher zentralistischen Lösungen zuneigt. So werden vor allem die beiden Sozialdemokraten im Ausschuss zu Hauptgegenspielern der CSU-Vertreter Wilhelm Laforet und Josef Ferdinand Kleindinst, die in exponierter Weise für ein spezifisch bayerisches, auf betonte Eigenstaatlichkeit der Länder bedachtes Bürokratieverständnis stehen.

Geboren am 21. Oktober 1896 in Zürich, gestorben am 19. 10. 1984 in Kassel, bis 1933 freireligiös.

Fritz Hoch verbringt seine Kindheit und Jugend in Hanau. Der Vater Gustav Hoch gehört zwischen 1898 und 1923 nahezu ununterbrochen als SPDAbgeordneter dem Deutschen Reichstag an. Fritz Hoch, seit 1919 gleichfalls Mitglied der SPD, wird Verwaltungsjurist. Studium der Rechtswissenschaften. 1923 Promotion in Frankfurt am Main. Berufliche Stationen: 1925 - 1926 Landratsamt Dortmund und Regierungspräsidium Liegnitz, dort Polizeidezernent. 1926 - 1932 Preußisches Ministerium des Innern, dort maßgeblich mit der preußischen Dienststrafordnung befasst, die sich vor allem gegen Republikgegner richtet. Herbst 1932 aus politischen Gründen zum Regierungspräsidenten in Kassel versetzt.

Obwohl politisch belastet und im Sinne des nationalsozialistischen Rechts "Mischling 1. Grades" wird Fritz Hoch 1933 - 1945 im Amt belassen. Er vermag nicht zu verhindern, dass sein Vater und sein Bruder 1942 nach Osteuropa deportiert werden, wo sie im Konzentrationslager ums Leben kommen.

Unmittelbar nach Kriegsende zum Oberpräsidenten der zeitweise noch existierenden Provinz Kurhessen bestellt. Als Mitglied der "Kommission zur Vorbereitung der hessischen Verfassung" an der Entstehung der Landesverfassung beteiligt. Nach Bildung des Landes (Groß-)Hessen 1948 - 1961 Regierungspräsident von Kassel. 1952 - 1971 im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks, seit 1962 als dessen Vorsitzender. Seit 1962 Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs.

Nachlass: Archiv der sozialen Demokratie, Bonn; ein Teilnachlass im Archiv des SPD-Unterbezirks Kassel-Stadt.