Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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ADOLF KÜHN (CDU)
im Parlamentarischen Rat
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Adolf Kühn
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Adolf Kühn tritt in der zweiten Februarhälfte 1949 die Nachfolge des verstorbenen württemberg-badischen CDU-Vertreters Felix Walter an. Da zu diesem Zeitpunkt bereits ein vom Hauptausschuss in drei Lesungen fertig gestellter Grundgesetzentwurf vorliegt, bleiben seine Möglichkeiten begrenzt, auf die Gestaltung des Grundgesetzes noch Einfluss zu nehmen. Wesentlich beteiligt ist er jedoch noch an der Kompromissbildung bezüglich der erleichterten Länderneugliederung im südwestdeutschen Raum (Art. 118 GG), über die erst Anfang Mai 1949 eine Verständigung erzielt wird. Allerdings erhofft er sich von der vorgesehenen Volksabstimmung einen Zusammenschluss der bisher getrennten Gebietsteile Nord- und Südbadens zu einem selbständigen Bundesland anstelle der schließlich erfolgten Bildung des Südweststaats Baden-Württemberg. Als Mitglied des Ausschusses für Wahlrechtsfragen, der erst im Mai die Beratungen zum Wahlgesetz des ersten Deutschen Bundestags abschließt, erweist er sich als grundsätzlicher Anhänger eines Mehrheitswahlrechts.

Geboren am 31. Mai 1886 in Ötigheim bei Rastatt, gestorben am 23. April 1968 in Karlsruhe, römisch-katholisch.

Adolf Kühn wächst in einer kinderreichen Familie auf, geprägt durch das ländlich-katholische Umfeld seines Geburtsorts. 1903 Eintritt in den mittleren badischen Justiz- und Verwaltungsdienst. Seit 1905 Mitglied der Zentrumspartei und in zahlreichen katholischen und berufsständischen Vereinigungen. Mitbegründer des Badischen Beamtenbunds. 1914 als Kriegsfreiwilliger in einem badischen Regiment, 1915 schwer verwundet und Rückkehr in die Heimat. Seit 1917 Tätigkeit im Bereich der Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Ab 1920 im Badischen Arbeitsministerium, zuletzt als Verwaltungsoberinspektor, 1924 - 1933 im Badischen Innenministerium als Ministerialoberrechnungsrat. Seit 1919 in Karlsruhe in der Kommunalpolitik, 1920 - 1933 als Stadtrat. 1925 - 1933 Mitglied des Badischen Landtags für die Zentrumspartei, u.a. im Fraktionsvorstand.

Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" unter Beibehaltung der bisherigen Dienstbezüge und Amtsbezeichnung zum Statistischen Landesamt versetzt, 1936 "zwangspensioniert". Danach Verfasser einer Lokalchronik ("Die Schauspielgemeinde Ötigheim", 1937). Nach dem 20. Juli 1944 kurzfristig in Haft.

August 1945 Mitgründer der Christlich-Demokratischen Partei (CDP) Karlsruhe und wenig später Übernahme des Kreisvorsitzes. Nach Bildung des CDU-Landesverbands Nordbaden Vorsitzender des Kommunalpolitischen Ausschusses der Landespartei. Sommer 1946 Wahl in die Verfassunggebende Landesversammlung Württemberg-Badens. 1946 - 1952 Mitglied des Landtags von Württemberg-Baden. Vertreter des für ein dauerhaft selbständiges Land Baden eintretenden altbadisch gesinnten Parteiflügels. 1952 - 1963 Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung und des Landtags von Baden-Württemberg. 1961 - 1964 Vorsitzender des Heimatbunds Badenerland.

Nachlass: Persönliche Aufzeichnungen im Generallandesarchiv, Karlsruhe.