Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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ERNST WIRMER (CDU)
im Parlamentarischen Rat
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Ernst Wirmer
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Im Sommer 1948 wird Ernst Wirmer vom Niedersächsischen Landtag für die CDU in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er gehört als Mitglied dem Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege an und nach dessen Teilung dem Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Die CDU/CSU-Fraktion bestellt ihn zudem zu ihrem Geschäftsführer. Seine verfassungspolitischen Vorstellungen werden stark durch seine katholische Grundhaltung und seine Wertschätzung traditioneller Maximen des Staatsdienertums beeinflusst. Er unterstützt die vom katholischen Klerus überwiegend vertretene Haltung, Grundfragen zum Verhältnis von Kirche und Staat in der Bundesverfassung festzuschreiben und nicht ausschließlich der Länderkompetenz zu überlassen. In Bezug auf den öffentlichen Dienst tritt er für die verfassungsmäßige Sicherung der "wohlerworbenen Rechte" des Berufsbeamtentums ein. Im Unterschied zu den meisten norddeutschen CDU-Vertretern befürwortet er eine Bundesrats- statt einer Senatslösung. Besondere Aufmerksamkeit erregt Ernst Wirmer mit seinem Vorschlag, in der künftigen Bundesflagge die Farben Schwarz, Rot und Gold mit dem Kreuzeszeichen zu verbinden. Der dazu vorgelegte Entwurf, den sich zeitweise die CDU/CSU-Fraktion zueigen macht, geht auf seinen 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichteten Bruder Josef zurück und soll neben den christlich-abendländischen Traditionen zugleich das Vermächtnis der Männer und Frauen des 20. Juli 1944 wach halten. Er hätte es begrüßt, wenn der 23. Mai - der Tag der Unterzeichnung des Grundgesetzes - zum Staatsfeiertag deklariert worden wäre.

Geboren am 7. Januar 1910 in Warburg, gestorben am 19. August 1981 in Bonn, römisch-katholisch.

Als Sohn eines Gymnasialdirektors (Altphilologe), der sich in Warburg für die Zentrumspartei kommunalpolitisch betätigt, genießt Ernst Wirmer eine christlich-humanistische Erziehung. Er wird Jurist. Aus politischen Gründen bleiben seine beruflichen Möglichkeiten nach dem Assessorexamen (1936) begrenzt. Zunächst Anstellung bei der Reichsumsiedlungsgesellschaft, einer Dienststelle des Oberkommandos der Wehrmacht. 1939 - 1944 überwiegend beim Militär, zwischenzeitlich Verwaltungsleiter in der Reichsgesellschaft für Landwirtschaft.

Nach dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944, in dessen Folge sein an der Verschwörung mitbeteiligter älterer Bruder Josef Wirmer hingerichtet wird, Verhaftung von Ernst Wirmer und Internierung in einer Wehrmachtshaftanstalt.

Nach dem Krieg Tätigkeit als Abteilungsleiter im Staatsministerium des damals noch selbständigen Landes Oldenburg, ab Ende 1946 in der Bezirksregierung Oldenburg des neu gebildeten Landes Niedersachsen. Wird Mitglied der CDU. Dezember 1949 persönlicher Referent von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Seit November 1950 im Amt des Beauftragten für Verteidigungsfragen Blank und von 1955 - 1975 im Verteidigungsministerium, zunächst als Leiter der Abteilung "Verwaltung und Recht" und seit 1965 der Hauptabteilung "Administrative Angelegenheiten".

Nachlass: Nachlasssplitter im Archiv für Christlich-Demokratische Politik, Sankt Augustin.