Am 23. Mai 1949 findet in der Aula der Pädagogischen Akademie in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt. Am 8. Mai 1949 war es mit 53 Ja- bei 12 Nein-Stimmen angenommen worden. Die Länder sind am 23. Mai durch die Regierungschefs und Landtagspräsidenten vertreten. Anwesend sind zudem Vertreter der Westalliierten, Repräsentanten des Wirtschaftsrats sowie Gäste aus Politik und Gesellschaft.
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Die Teilnehmer gehen auf der Görresstraße zu der am Rhein gelegenen Pädagogischen Akademie, auf der zwei Flaggen mit den Farben Schwarz-Rot-Gold gehisst sind. In Anlehnung an die Farben der national-liberalen Bewegung des 19. Jahrhunderts und der Weimarer Republik hat sich der Parlamentarische Rat in Artikel 22 des Grundgesetzes für Schwarz-Rot-Gold entschieden.
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Vor dem Gebäude der Pädagogischen Akademie sind die Fahnen der westdeutschen Länder aufgezogen. Sie stehen für die Bedeutung der Länder bei der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland und für die föderale Struktur des neu entstehenden Staats.
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Im Gegensatz zum Festakt am 1. September 1948 ist am Tag der Unterzeichnung des Grundgesetzes auch die Fahne Berlins aufgezogen (6.v.l.). Zu Beginn der Verhandlungen des Parlamentarischen Rats war wegen des Sonderstatus von Berlin und alliierter Vorbehalte auf die Berliner Flagge verzichtet worden.
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In der Aula der Pädagogischen Akademie nehmen die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats und die Gäste ihre Plätze ein. Das Grundgesetz liegt auf dem Tisch zur Unterzeichnung bereit. Rechts und links sitzen die Minister- und Landtagspräsidenten der westdeutschen Länder. Im Hintergrund sind leere Stühle zu erkennen, die für die Vertreter der Westalliierten reserviert sind.
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Die Abgeordneten haben in der Raummitte Platz genommen. In der ersten Reihe: Max Reimann (KPD), Walter Menzel (SPD) und Carlo Schmid (SPD) (v.l.n.r.).
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Vor den Ministerpräsidenten der Länder sitzen in erster Reihe die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und erwarten die Eröffnung der Sitzung: Robert Lehr (CDU), Anton Pfeiffer (CSU), Johannes Brockmann (Zentrumspartei), Hans-Christoph Seebohm (DP), Theodor Heuss (FDP) und Paul Löbe (SPD) (v.r.n.l.).
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Das Präsidium des Parlamentarischen Rats nimmt vor der großen Deutschlandflagge seinen Platz auf dem Podium ein: Schriftführerin Helene Weber (CDU), Vizepräsident Hermann Schäfer (FDP), Präsident Konrad Adenauer (CDU), Vizepräsident Adolph Schönfelder (SPD) und Schriftführer Jean Stock (SPD) (v.l.n.r.). Adenauer eröffnet die Sitzung um 16.07 Uhr. Sie dauert eine Stunde.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Konrad Adenauer (CDU):
Eröffnung der Sitzung
(0´35)
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Orgelspiel, G-Moll-Fantasie von Johann Sebastian Bach
(5´54)
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Die Westalliierten sind mit je zehn Vertretern anwesend. Sie haben rechts an der Fensterfront Platz gefunden. Zu sehen sind der nordrhein-westfälische Landesgouverneur General William Alexander Bishop (Großbritannien), in Vertretung der drei Militärgouverneure der amerikanische General George Hays, der britische General Kenneth McLean und der französische General Roger Noiret (v.l.n.r.).
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Da der Platz in der Aula nicht ausreicht, werden vor den geöffneten Fenstern Stühle bereitgestellt.
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Zu Beginn der Sitzung hält Konrad Adenauer (CDU) eine kurze Rede. Er geht zunächst auf die wichtigsten Stationen zur Entstehung des Grundgesetzes ein und bittet anschließend die Mitglieder des Parlamentarischen Rats heranzutreten und die Annahme des Grundgesetzes durch ihre Unterschrift zu bezeugen.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Konrad Adenauer (CDU):
Begrüßung, kurze Zusammenfassung der wichtigsten Stationen des Grundgesetzes, Aufruf zur Unterzeichnung
(8´33)
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Der sozialdemokratische Abgeordnete Jean Stock (2.v.r.) ruft als Schriftführer die einzelnen Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge zur Unterzeichnung auf. Orgelmusik begleitet die Zeremonie. Hubert Bringst, Organist der Bonner Münsterkirche, spielt Choräle.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Aufruf der Abgeordneten zur Unterzeichnung (begleitet von Orgelspiel und Reportage von Hans Jesse)
(19´50)
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Das Grundgesetz ist für die Unterzeichnung vorbereitet. Das Tintenfass des Kölner Ratssilbers schmückt den Tisch. Soennecken Füllfederhalter liegen bereit.
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Als Präsident des Parlamentarischen Rats setzt Konrad Adenauer (CDU) als Erster seine Unterschrift unter das Grundgesetz. Es ist bereits in der 10. Plenarsitzung am 8. Mai 1949, dem Jahrestag der Kapitulation, verabschiedet worden. 53 Abgeordnete stimmten mit Ja, zwölf Vertreter der CSU und der kleineren Fraktionen, DP, Zentrumspartei und KPD, mit Nein.
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Nach Konrad Adenauer (CDU) unterzeichnet als Zweiter der Erste Vizepräsident Adolph Schönfelder (SPD).
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Thomas Dehler, wichtiger Repräsentant der FDP-Fraktion, unterzeichnet das Grundgesetz.
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Erna Wagner-Hehmke fotografiert Anton Pfeiffer (CSU), den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, bei der Unterzeichung des Grundgesetzes.
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Im Vordergrund sitzt der KPD-Abgeordnete Max Reimann, hinter ihm sein Fraktionskollege Heinz Renner. Sie weigern sich, das Grundgesetz zu unterschreiben. Renner argumentiert nach Aufruf seines Namens: "Ich unterschreibe die Spaltung Deutschlands nicht".
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Carlo Schmid, Fraktionsvorsitzender der SPD und Vorsitzender des Hauptausschusses, hat wesentlich zur Entstehung des Grundgesetzes beigetragen.
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Hans-Christoph Seebohm, einer der beiden DP-Abgeordneten und zugleich Fraktionsvorsitzender, leistet seine Unterschrift.
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Unter den 65 Abgeordneten sind auch vier Frauen. Helene Wessel, Abgeordnete der Zentrumspartei, unterzeichnet das Grundgesetz.
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Auf die Abgeordneten aus den westdeutschen Ländern folgen die fünf Vertreter Berlins mit ihrer Unterschrift. Sie werden mit Beifall begrüßt. Erna Wagner-Hehmke fotografiert Jakob Kaiser (CDU), wie er seine Unterschrift leistet.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Aufruf der Vertreter Berlins zur Unterzeichnung (mit Reportage von Hans Jesse)
(2´13)
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Nach der Unterzeichnung durch die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats verkündet Konrad Adenauer (CDU) die Annahme des Grundgesetzes durch die Landtage der westdeutschen Länder und bittet die Minister- und Landtagspräsidenten, ebenfalls ihre Unterschrift unter das Grundgesetz zu leisten. Es unterzeichnen zuerst die Ministerpräsidenten, ihnen folgen die Präsidenten der Landtage, jeweils in alphabetischer Reihenfolge der Länder. Erna Wagner-Hehmke fotografiert Leo Wohleb (CDU), Staatspräsident des Landes Baden, als ersten Ländervertreter.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Konrad Adenauer (CDU):
Bekanntgabe der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Militärgouverneure und der Annahme durch die Landtage der Länder mit Ausnahme Bayerns
(2´02)
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Namensaufruf der Länderchefs und Landtagspräsidenten (begleitet von Orgelspiel und Reportage von Hans Jesse)
(7´02)
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Obwohl der Bayerische Landtag das Grundgesetz auf Grund unzureichender Umsetzung des Föderalismusgedankens mit deutlicher Mehrheit abgelehnt hat, leistet der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard (CSU) seine Unterschrift. Der Landtag hatte beschlossen: Die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes solle auch für Bayern gelten, falls das Grundgesetz in zwei Dritteln aller Länder angenommen werde.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Namensaufruf der Länderchefs und Landtagspräsidenten (begleitet von Orgelspiel und Reportage von Hans Jesse)
(7´02)
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Hermann Lüdemann (SPD), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, setzt seine Unterschrift unter das Grundgesetz. In Schleswig-Holstein war das Grundgesetz mit 59 von 65 Stimmen angenommen worden. Die sechs Gegenstimmen kamen vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen Minderheit in Schleswig.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Namensaufruf der Länderchefs und Landtagspräsidenten (begleitet von Orgelspiel und Reportage von Hans Jesse)
(7´02)
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Die Fotografie zeigt den Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden, Reinhold Maier, bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes. Er ist der einzige FDP-Regierungschef.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Namensaufruf der Länderchefs und Landtagspräsidenten (begleitet von Orgelspiel und Reportage von Hans Jesse)
(7´02)
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Nach den Ministerpräsidenten unterzeichnen die Präsidenten der Landtage das Grundgesetz. Erna Wagner-Hehmke fotografiert hierbei den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, August Hagedorn (SPD).
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Jean Stock (SPD):
Namensaufruf der Länderchefs und Landtagspräsidenten (begleitet von Orgelspiel und Reportage von Hans Jesse)
(7´02)
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Die Stadtverordnetenversammlung des Westteils von Berlin hat sich zu den Prinzipien und Zielen des beschlossenen Grundgesetzes bekannt. Konrad Adenauer (CDU) bittet deshalb den Stadtverordneten-Vorsteher Otto Suhr (SPD, stehend) und den Oberbürgermeister von Berlin Ernst Reuter (SPD) darum, ihre Unterschrift unter das Grundgesetz zu setzen.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Konrad Adenauer (CDU):
Verlesung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
(0´54)
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Am Ende der Sitzung verkündet Konrad Adenauer (CDU) als Präsident des Parlamentarischen Rats das Inkrafttreten des Grundgesetzes mit Ablauf des 23. Mai 1949. Alle Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Konrad Adenauer (CDU):
Verkündung des Inkrafttretens des Grundgesetzes und Schlussworte
(4´14)
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Die Abgeordneten stimmen zum Abschluss das Lied "Ich hab’ mich ergeben" an. Vorangegangene Überlegungen, das Deutschlandlied zu singen, sind wegen befürchteter Zwischenfälle von der SPD-Fraktion abgelehnt worden. Die Sitzung endet um 17.03 Uhr.
23.5.1949
12. Sitzung - Unterzeichnung des Grundgesetzes
Gemeinsamer Gesang:
"Ich hab’ mich ergeben"
(1´37)
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Nach der feierlichen Unterzeichnung verlassen die Abgeordneten die Pädagogische Akademie, die mit Birkenzweigen geschmückt ist. Konrad Adenauer (CDU, M.) ist im Gespräch mit Friedrich Maier (SPD, r.). Links hinter Adenauer sieht man Hans Wunderlich (SPD).
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Auch Vertreter der Kirchen haben als Gäste an der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes teilgenommen: Prälat Wilhelm Böhler, der Beauftragte von Joseph Kardinal Frings, Erzbischof von Köln und Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz beim Parlamentarischen Rat, spricht beim Verlassen der Pädagogischen Akademie mit Hermann Wandersleb, dem Chef der Landeskanzlei von Nordrhein-Westfalen.
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Max Brauer (SPD, 2.v.l.), Erster Bürgermeister von Hamburg, verabschiedet sich von seinem Parteikollegen Viktor Renner. Zwischen ihnen sieht man Andreas Gayk (SPD).
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Der Christdemokrat Heinrich von Brentano (l.) im Gespräch mit Willibald Mücke (SPD). Auf den Gesichtern ist Erleichterung und Freude über das nun Erreichte zu erkennen.