Am 23. Mai 1949 findet in der Aula der Pädagogischen Akademie in feierlichem Rahmen die Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes statt. Am 8. Mai 1949 war es mit 53 Ja- bei 12 Nein-Stimmen angenommen worden. Die Länder sind am 23. Mai durch die Regierungschefs und Landtagspräsidenten vertreten. Anwesend sind zudem Vertreter der Westalliierten, Repräsentanten des Wirtschaftsrats sowie Gäste aus Politik und Gesellschaft.