Diese Organisationsstruktur des Parlamentarischen Rats verdeutlicht den Ablauf der Beratungen über das Grundgesetz. In den sieben Fachausschüssen werden inhaltliche Einzelfragen diskutiert. Die Ergebnisse werden dem Hauptausschuss zur Beratung vorgelegt. Dort wird in vier Lesungen ein Grundgesetzentwurf erarbeitet, der im Plenum nach drei Lesungen verabschiedet wird. Im Verlauf der Arbeit des Parlamentarischen Rats bilden sich zusätzlich zu den in der
Geschäftsordnung vorgesehenen Ausschüssen auch Gremien zur interfraktionellen Abstimmung.