Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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FRIEDERIKE NADIG (SPD)
im Parlamentarischen Rat
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Friederike Nadig
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Im Sommer 1948 wird Friederike (Frieda) Nadig vom Nordrhein-Westfälischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Hier wirkt sie als Mitglied im Ausschuss für Grundsatzfragen. Ihre Aufmerksamkeit gilt in erster Linie verfassungspolitischen Fragen, die den Alltag eines jeden bestimmen. Sie setzt sich für Gleichberechtigung von Mann und Frau ein, insbesondere für die Lohngleichheit und die rechtliche Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern. Zudem zählt sie zu den aktivsten Befürwortern des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung.

Geboren am 11. Dezember 1897 in Herford, gestorben am 14. August 1970 in Bad Oeynhausen.

Friederike Nadig wächst in einem sozialdemokratisch geprägten Elternhaus auf. Nach dem Besuch der Volksschule von 1912 - 1914 kaufmännische Lehre beim Konsum, danach dort acht Jahre als Verkäuferin tätig. Bereits früh engagiert sie sich politisch: 1913 Eintritt in die Sozialistische Arbeiterjugend, seit 1914 Mitgliedschaft in der Sozialistischen Angestelltengewerkschaft, Frühjahr 1916 Eintritt in den SPD-Ortsverein Herford. Seit Herbst 1920 Ausbildung an der Sozialen Frauenschule in Berlin-Schöneberg. Sommer 1922 Staatsexamen als Wohlfahrtspflegerin mit dem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt. Im Anschluss beim Jugendamt Bielefeld als selbstständige Jugendfürsorgerin tätig. 1930 - 1933 Mitglied des Westfälischen Provinziallandtags.

Im Mai 1933 fristlose Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst der Stadt Bielefeld aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Seit Anfang 1936 Gesundheitspflegerin beim Staatlichen Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler.

1946 - 1966 Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen (Bielefeld). Wesentlich beteiligt am Wiederaufbau des Bielefelder SPD-Ortsverbands und der SPD-Bezirksorganisation Ostwestfalen. 1946 - 1948 Mitglied des Zonenbeirats. 1947 - 1950 Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Landtags. In beiden Institutionen ist ihr Schwerpunkt die Sozialpolitik. 1949 - 1961 Mitglied des Deutschen Bundestags, u.a. Mitglied im Ausschuss für Rechtswesen und Verfassungsrecht bzw. im Rechtsausschuss. Hier tritt sie vor allem für ein zeitgemäßes Familienrecht, die Gleichstellung unehelicher Kinder, Mutter- und Jugendschutz sowie den Ausbau der rechtlichen Grundlagen der Sozialordnung ein.

Nachlass: Gesamtnachlass nicht bekannt; einschlägige Vorgänge im Stadtarchiv Bielefeld.

19.1.1949
Gespräch
Friederike Nadig (SPD) und Helene Wessel (Zentrumspartei):
Zu den Problemen um das uneheliche Kind
(13´26)