Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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WERNER HOFMEISTER (CDU)
im Parlamentarischen Rat
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Werner Hofmeister
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In der zweiten Februar-Hälfte 1949 wird Werner Hofmeister vom Niedersächsischen Landtag als Nachrücker für den schwer erkrankten bisherigen niedersächsischenCDU-Vertreter Heinrich Rönneburg in den Parlamentarischen Rat entsandt. Angesichts des fortgeschrittenen Stands der Beratungen vermag er jedoch keinen substanziellen Beitrag zur inhaltlichen Debatte mehr zu leisten.

Geboren am 23. Februar 1902 in Braunschweig, gestorben am 21. September 1984 in Braunschweig.

Werner Hofmeister wächst als Sohn eines Lehrers in Braunschweig auf, dort 1922 Abitur. 1922 - 1925 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Göttingen. Mitglied der Burschenschaft Brunsvigia. Ende 1925 Erstes juristisches Staatsexamen, 1929 Zweite juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Braunschweig. 1929 Eintritt in den Braunschweiger Justizdienst. 1930 Promotion in Göttingen. In den Jahren der Weimarer Republik Beitritt zur Deutschen Volkspartei (DVP), dabei innerparteilich strikter Gegner einer Kooperation mit den Nationalsozialisten.

Wegen "politischer Unzuverlässigkeit" 1933 aus dem Staatsdienst entlassen. Ab Oktober 1933 in Braunschweig als Rechtsanwalt tätig.

Herbst 1945 - August 1946 Richter am Amtsgericht Braunschweig. Danach in seiner Heimatstadt als Rechtsanwalt und Notar freiberuflich tätig. Gründungsmitglied der CDU Braunschweig, von 1947 - 1957 Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Braunschweig-Stadt. Im Frühjahr 1947 erstmalige Wahl in den Niedersächsischen Landtag. Juni 1947 - August 1950 Minister für Justiz, Oktober 1947 - Mai 1949 in Personalunion Minister für Entnazifizierung in der Landesregierung unter Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf (SPD). Hofmeisters Grundhaltung ist mittelständisch, antimarxistisch und vom Rechtsstaatsgedanken durchdrungen Er steht in kritischer Distanz gegenüber konfessionellen Einflussversuchen auf die Politik. Regelmäßiger Teilnehmer an Gesprächen des vornehmlich von süddeutschen Unionspolitikern getragenen Ellwanger Freundeskreises, ohne deren betont föderalistische Grundhaltung zu teilen. 1947 - 1967 Mitglied des Niedersächsischen Landtags, Frühjahr 1951 - Frühjahr 1955 als Stellvertretender Vorsitzender der gemeinsamen DP/CDU-Landtagsfraktion. Gleichzeitig Vorsitzender des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen und damit u.a. maßgeblich an der Vorbereitung der 1951 in Kraft gesetzten "Vorläufigen Niedersächsischen Landesverfassung" beteiligt. 1955 - Ende 1957 Landtagspräsident. 1957 - 1959 Minister für Justiz. Bei den Landtagswahlen 1959 kandidiert Hofmeister als Spitzenkandidat der CDU, wird jedoch von seinem Konkurrenten Hinrich Wilhelm Kopf (SPD), der eine Koalition aus SPD, FDP und BHE bildet, in die Opposition verwiesen. 1959 - 1967 Landtagsvizepräsident. Seit 1967 ist Hofmeister wieder als Anwalt und Notar tätig.

Nachlass: Archiv für Christlich-Demokratische Politik, Sankt Augustin; ergänzender Bestand im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv, Hannover.