Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
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WILLIBALD MÜCKE (SPD)
im Parlamentarischen Rat
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Willibald Mücke
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Deutsches Rundfunkarchiv
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Willibald Mücke wird im Sommer 1948 vom Bayerischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er ist Mitglied des Ausschusses für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung des Ausschusses für Organisation des Bundes, nimmt aber gelegentlich auch an den Sitzungen anderer Ausschüsse teil. Schwerpunkt seiner Arbeit sind Belange der Vertriebenen und Flüchtlinge. Zentraler Ausgangspunkt für Mückes verfassungspolitisches Denken ist die Vorstellung einer "Schicksalsgemeinschaft" aller Deutschen. Daher lehnt er entschieden die von der CDU/CSU-Fraktion zunächst favorisierte Lösung ab, dem Bund im Hinblick auf die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen nur eine Grundsatzgesetzgebung einzuräumen. Zusätzlich tritt er dafür ein, den Betroffenen eine rasche politische und soziale Integration zu sichern. So geht die in Art. 3 Abs. III GG enthaltene Wendung, dass niemand "wegen seiner Heimat und Herkunft" benachteiligt werden darf, auf seine Initiative zurück. Im Rahmen der Diskussion um die Regelung zur Fortgeltung der Statusverhältnisse der einst im öffentlichen Dienst Beschäftigten tritt er mit Erfolg für die ausdrückliche Einbeziehung der "Flüchtlinge und Vertriebenen" ein (Art. 131 GG). Hinsichtlich der Geltung der Bürgerrechte und der politischen Grundrechte wendet er sich gegen Bestrebungen, diese an die Voraussetzung einer längeren Wohnsitzdauer in den Westzonen oder an die deutsche Staatsangehörigkeit anstelle der Volkszugehörigkeit zu binden (betr. Art. 116 GG). Konsequent widersetzt er sich Vorschlägen aus der CDU/CSU-Fraktion zur Bildung eigener Flüchtlingswahlkreise, da hierdurch deren Sonderstellung perpetuiert würde.

Geboren am 28. August 1904 in Zyrowa (Buchenhöh) im Kreis Strehlitz in Oberschlesien, gestorben am 25. November 1984 in München, römisch-katholisch.

Willibald Mücke wächst als ältester Sohn einer kinderreichen Volksschullehrerfamilie auf.

1933 - 1939 Rechtsanwalt in Breslau. 1939 - 1942 Tätigkeit bei der Deutschen Lokomotivbau-Vereinigung in Berlin (Personal- und Rechtswesen). 1942 Leiter des Arbeitseinsatzes beim Hauptausschuss Schienenfahrzeugfertigbau. 1943 Wehrmacht. 1944 Leiter der Abteilung Arbeitseinsatz "Amt Bau".

Nach Kriegsende zunächst im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft tätig. Ab Frühjahr 1946 Rechtsanwalt. 1945 Eintritt in die SPD. Seit 1946 Mitglied des SPD-Landesflüchtlings-Ausschusses und des SPD-Landesvorstands, seit 1948/49 im Flüchtlingsbeirat beim
SPD-Parteivorstand. Gründungsmitglied und Vorsitzender (1946 - 1951) des überparteilichen Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen in Bayern. 1949 - 1953 Mitglied des Deutschen Bundestags. 1953 Austritt aus der SPD. 1955 Promotion in Köln. Von 1956 bis zum Ruhestand Jurist im Bundesministerium für Verteidigung, zuletzt Leiter des Referats "Personeller Kräfteausgleich".

Nachlass: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.

19.1.1949
Gespräch
Willibald Mücke (SPD) und Gerhard Kroll (CSU):
Über die im Hauptausschuss gefällte Entscheidung, die die kommende Bundesregierung zur Regelung der Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen ermächtigt
(15´01)
10.5.1949
11. Sitzung
Willibald Mücke (SPD):
Zur Zweiten Lesung des Entwurfs eines Wahlgesetzes zum ersten Bundestag
(12´21)