Im August 1948 wählen die elf westdeutschen Landtage die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats. Bereits zu Beginn der Beratungen kommen fünf Vertreter Berlins hinzu. Sie nehmen wegen des besonderen Rechtsstatus von Berlin nur mit beratender Stimme teil. Im Verlauf der Beratungen des Parlamentarischen Rats scheiden sieben Abgeordnete vorzeitig aus und werden durch Nachrücker ersetzt.

Erna Wagner-Hehmke porträtiert einen Teil der Abgeordneten. Von anderen macht sie Fotografien in Sitzungen und Arbeitsräumen.
zurück zur Übersicht
MAX BECKER (FDP)
im Parlamentarischen Rat
Biografie
Tondokumente
zurück
Max Becker
Weitere Informationen

Biografie
Haus der Geschichte
Liste der Mitglieder
Literatur
Objekte

Deutsches Rundfunkarchiv
Tondokumente
Im Sommer 1948 wird Max Becker vom Hessischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er ist Schriftführer, Vorsitzender des Ausschusses für Wahlrechtsfragen und Mitglied des Ausschusses für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. In der Wahlrechtsfrage setzt er sich für ein absolutes Mehrheitswahlrecht nach dem Vorbild des deutschen Kaiserreichs ein. Becker verständigt sich schließlich mit den Sozialdemokraten auf ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, das zusätzlich die Unterstützung der Zentrumspartei und der KPD
findet. Er befürwortet eine Staatskonstruktion mit betonter Gewaltenteilung und mit starker exekutiver Spitze. Entsprechend tritt Becker für die Einführung eines Präsidialsystems ein. Da dieses nicht durchsetzbar ist, fordert er im Rahmen des parlamentarischen Regierungssystems eine starke Stellung des Kanzlers. Nach dem Vorbild der Paulskirchenverfassung strebt er zudem eine gemischte Zweite Kammer aus Vertretern der Landesregierungen und selbständigen Senatoren an.

Geboren am 25. Mai 1888 in Kassel, gestorben am 29. Juli 1960 in Heidelberg, evangelisch.

Max Becker wächst als Sohn eines nationalliberal gesinnten Eisenbahnbeamten in Kassel auf. Seit 1906 Studium der Rechtswissenschaft in Grenoble, Berlin, Halle und Marburg an der Lahn. 1909 Erstes juristisches Staatsexamen. 1910 Promotion in Marburg. 1913 Zweites Juristisches Staatsexamen und danach Tätigkeit als Rechtsanwalt in Bad Hersfeld. 1914 - 1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg. Seit 1920 eigene Kanzlei. 1921 Zulassung als Notar. Seit 1909 Mitglied des Jung-Liberalen-Vereins Kassel. Nach 1918 Eintritt in die Deutsche Volkspartei. 1919 - 1921 Angehöriger des Kreistags von Hersfeld. 1922 - 1933 Mitglied des Kommunallandtags von Kurhessen und des Provinziallandtags von Hessen-Nassau.

In der Zeit des "Dritten Reichs" übt Becker seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar weiter aus.

1945 Mitbegründer des Ortsverbands der Liberaldemokratischen Partei (LDP) Bad Hersfeld. 1946 - 1949 Mitglied des Hessischen Landtags, hier führender Verfassungsexperte seiner Fraktion. 1949 -1960 Mitglied des Deutschen Bundestags, von 1956 - 1960 Vizepräsident. Mitglied des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten bzw. des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten. Seit 1952 Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarats und seit 1955 der Versammlung der Westeuropäischen Union. 1956 - 1958 hessischer FDP-Landesvorsitzender, 1957 Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. 1959 Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten.

Nachlass: Archiv des Liberalismus, Gummersbach.

10.5.1949
11. Sitzung
Max Becker (FDP):
Zur Zweiten Lesung des Entwurfs eines Wahlgesetzes zum ersten Bundestag
(12´55)